
Der EU-Reformvertrag ist ebenso wie sein Vorgänger, der EU-Verfassungsvertrag, ein militaristischer Vertrag. Mit ihm soll die rechtliche Grundlage für eine globale Kriegsführungsfähigkeit der Europäischen Union geschaffen werden. Die EU-Militarisierung wird weiter vorangetrieben. Im Militärteil ist er bis in die einzelnen Formulierungen hinein identisch mit dem EU-Verfassungsvertrag. So soll die "Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik" zum integralen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik werden. Der Vertrag soll der EU eine auf "militärische
Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art. 27) außerhalb der
Europäischen Union sichern. Zudem findet sich die Aufrüstungsverpflichtung
auch im neuen EU-Reformvertrag. Im Text heißt es: "Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu
verbessern." (Art. 27) Auch die EU-Rüstungsagentur soll vertraglich
verankert werden (Art. 27). Weiterhin wird der Weg für eine kerneuropäische
militärische so genannte Strukturierte Zusammenarbeit frei gemacht.
Nicht zuletzt werden zusätzliche Militärinterventionsbereiche eröffnet:
"gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen", "Aufgaben der militärischen Beratung und
Unterstützung" und "Kampfeinsätze". Darüber hinaus wird festgehalten, mit
diesen Militäreinsätzen solle "zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen
werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der
Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Art. 28) Weder das
Europäische Parlament (Art. 21,1) noch der Europäische Gerichtshof (Art. 11)
haben ein Mitspracherecht hinsichtlich dieser Einsätze, für deren
Finanzierung schließlich erstmals ein eigener EU-Haushalt für
Militäroperationen - geradezu liebevoll Anschubfonds genannt - zusätzlich zu
den nationalen Budgets etabliert werden soll. (Art. 26)
Damit liefert der Reformvertrag (auch "Vertrag von Lissabon" genannt) die
militärische Ergänzung zur neoliberalen europäischen Wirtschafts- und
Währungspolitik, die ebenfalls weiter fortgeschrieben wird. Der Vertrag soll
am 13. Dezember in der portugiesischen Hauptstadt endgültig unterzeichnet
und anschließend durch die nationalstaatlichen Parlamente ratifiziert
werden. In nahezu allen EU-Mitgliedstaaten soll die Bevölkerung nicht mehr
über den neuen EU-Vertrag abstimmen können. Ohne öffentliche Debatte -
geschweige denn Abstimmung - sollen somit zentrale Bestimmungen des
EU-Verfassungsvertrags klammheimlich durchgesetzt werden, eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag ist deshalb vor diesem Hintergrund
umso notwendiger.
Weitere Informationen zum EU-Reformvertrag:
http://www.reformvertrag.de/[*1]
Quelle:
Informationsstelle Militarisierung (IMI)[*2] /
www.redglobe.de[*3] /
www.imzoom.info[*4]
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