Sonntag, 20. Januar 2008 @ 08:00
Kommentar von Josef Stingl50 Stück davon sind in jedem der 21 niederösterreichischen Bezirke sind notwendig – vor dem Gemeindeamt unterzeichnet oder gerichtlich oder notariell beglaubt (ein nö. Novum – anderswo wird sogar Gericht und NotarInnen misstraut und jedeR muss auf jeden Fall persönlich zur Gemeinde pilgern). Die Landtagsparteien brauchen dafür nur die Unterschriften von drei Abgeordneten - sie sind soviel wert wie 1050 BürgerInnen. Die Abgeordneten dürfen natürlich auch mehrere Wahlvorschläge unterstützen. - Demokratisch, nicht wahr?
Die Senkung des Wahlalters machte die Änderung aller Wahlrechte notwendig. Mit der neuen Briefwahl muss WählerIn nicht mehr zwingend zur Wahlurne wandern, sondern kann auch bequem vom Sofa aus die Stimme abgeben. Auch über wählen via Internet wird nachgedacht - die Unterstützungsunterschriften sollen aber weiterhin nur bei der Gemeinde möglich sein. - Demokratisch, nicht wahr?
In NÖ auch ZweitwohnbesitzerInnen wahlberecht. Nicht weil NÖ demokratischer ist, sondern da früher der Landeshauptsitz in Wien war und viele Wiener VP-WählerInnen außerhalb Wiens einen Wochenendwohnsitze haben. Als gebürtiger „NÖSI“ mit Tiroler Hauptwohnsitz bin ich auch in NÖ wahlberechtigt. Für die KPÖ-Unterstützungserklärung stellte sich die Frage „Beglaubigung bei Notar oder Gericht?“ Ich entschied mich fürs Bezirksgericht, da ich davon ausging, dass die Beglaubigung der Unterstützungserklärung gebührenbefreit ist und ich daher diese Dienstleistung - im Gegensatz zu Notaren - kostenlos bekommen würde. Weit gefehlt: 25 Euro musste ich dafür berappen, bei einem Notariat hätte ich dafür 13,50 und 23,80 Euro (lt. Telefonischen Auskünften) dafür gelöhnt. Die Unterschriften aufbringen kann in NÖ also bis zu 25.000 Euro Gebühren kosten. - Demokratisch, nicht wahr?
NÖ hat 21 Wahlkreise (Bezirke) - im ersten Wahlverfahren ist werden in jedem Bezirk Direktmandate vergeben, im 2. Wahlverfahren werden von den Reststimmen, die Restmandate ermittelt – eine „sanfte Form“ eines Mehrheitswahlrechts. Ein LT-Mandat kostet daher unterschiedlich viel. Verschärft wird diese Situation noch, dass nur Wahlwerberinnen mit mehr als vier Prozent oder mindestens mit einem Grundmandat (dzt. außer für VP und SP unmöglich) zum 2. Wahlverfahren zugelassen werden. - Demokratisch, nicht wahr?
Nun zum Vorstoß für ein neues Mehrheitswahlrecht: Mit welcher Variante auch immer, eine Minderheit würde regieren und der Grundsatz, dass jede Stimme gleichviel wert ist, noch deutlicher mit Füßen getreten. Mit der Einführung eines Mehrheitswahlrechtes bleiben in jedem Fall die WählerInnen als Souverän und damit der Artikel 1 der Bundesverfassung auf der Strecke. - Demokratisch, nicht wahr?
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