Mittwoch, 5. Oktober 2011 @ 21:08
Mit dem von der Stadtrechtsreformkommission – also auch mit Grüner und Blauer Zustimmung – beschlossenen Stadtrechtnovelle wurde aber mit Direktbürgermeisterwahl und der Bedingung dass Bürgermeisterliste auch im Stadtsenat vertreten sein muss und der Vergrößerung des Stadtsenats wird aber Innsbruck der Proporz noch verfestigt.
„Haben sie sich kaufen lassen?“ fragt der KP-Politiker. „Immerhin haben sie der Öffentlichkeit bis jetzt den neu geschaffenen § 13c der Stadtrechtsnovelle vorenthalten! Darin heißt es: „Die Stadt Innsbruck kann den Gemeinderatsparteien Förderungen gewähren ... einer allgemeinen Parteienförderung und einem Beitrag zu den Wahlwerbungskosten, die den Gemeinderatsparteien aufgrund ihrer Teilnahme an der unmittelbar vorangegangenen Gemeinderatswahl entstanden sind...“