Dienstag, 21. Februar 2012 @ 15:31
„In Österreich gilt allerdings zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Preisauszeichnungspflicht! Da es anscheinend die Politik bislang noch nicht für nötig hielt, für den Gesetzeshandel offizielle Preislisten auszuschreiben, verstößt man somit gegen das Preisauszeichnungsgesetz (BGBl. Nr. 146/1992)“, meint heute am wutbürgerlichen Faschingdienstag der KPÖ-Spitzenkandidat Josef Stingl. Er lässt somit dem betroffenen Personenkreis ausrichten, dass er diesbezüglich eine Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde einbringen wird.
PS.: Eine entsprechender Gesetzesentwurf für die Besteuerung von – neben- oder hauptberuflich ausgeübten – korruptiven Aktivitäten und den daraus resultierenden Gewinnen (Kest – Korruptionsertragssteuer) ist noch in Ausarbeitung und wird am 11.11 um 11 Uhr 11 nachgereicht!