Nach Antrag auf Betriebskostenlegung - Räumung!
- Mittwoch, 24. April 2013 @ 15:49
Die Stadt Innsbruck erteilte Frau Hs Bestrebungen um eine Stadtwohnung eine Absage, und das, obwohl die Wohnungslosigkeit akut ist. Frau H. hat gesundheitliche Beschwerden. Es wäre dringend erforderlich, dafür zu sorgen, dass sie so rasch wie möglich einen leistbaren Wohnraum zur Verfügung bekommt. Leider verweigern sich die öffentlichen Institutionen dieser Aufgabe bislang.
Die KPÖ verweist darauf, dass die Kriterien, für das Ansuchen um eine Stadtwohnung in Innsbruck sehr restriktiv gehandhabt werden. Während die Förderungsrichtlinien des Landes Tirol immerhin die Gehaltsobergrenzen bei 2400€ bei Einpersonenhaushalten, bei 4000€ bei Zweipersonenhaushalten und für jede weitere Person 300€ als Obergrenze festlegen, was zur Folge hat, dass es einem breiten Kreis der Bevölkerung möglich ist, sich für eine objektgeförderte Wohnung zu bewerben, sind die Kriterien für die Bewerbung um eine gemeinnützige Wohnung sehr viel strenger. Daher ist die Tatsache, dass in Innsbruck ca. 2000 Wohnungssuchende bei der Stadt vorgemerkt sind, nur eine Zahl unter denjenigen, die überhaupt die Kriterien für den Anspruch auf eine objektgeförderte Wohnung erfüllen. Die restriktive Vergabepolitik in der Gemeinde Innsbruck ist übrigens ein weiterer Grund dafür, warum die Wohnkosten hier so hoch sind. Denn der tatsächliche Wohnungsbedarf wird in Innsbruck gar nicht ermittelt. Außer in Wahlkampfzeiten interessiert die herrschende Politik in diesem Lande die Wohnungsnot vieler Menschen kaum.
Da aber jetzt Wahlkampf ist, verlangt die KPÖ, dass sich die Behörden in Innsbruck ihrer Aufgabe stellen, den Fall von Frau H eingehend zu prüfen und schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Wohnungsnot von Frau H beendet wird.
