Solidarität mit den Beschäftigten der Sozialwirtschaft
- Mittwoch, 12. Februar 2020 @ 10:39
Es braucht Druck auf die Geschäftsführungen, aber auch auf die Fördergeber*innen. Denn Bund, Länder und Gemeinden entscheiden, wie viel Geld für die Entlohnung und zur Entlastung der krankmachenden Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen. Wenn "Krankmacher Arbeitsplatz" merklich gesundet werden soll muss Schluss mit dem ständigen Sparzwang der öffentlichen Hand sein. Das gilt für die Beschäftigten der Sozialwirtschaft Österreichs, aber auch für jene von Diakonie und Caritas, sowie Gemeinden, Gemeindeverbänden und Ländern.
In Übrigen kann die Entlastung der Gesundheits-, Pflege- und Sozialbeschäftigten der Einstieg zu einer deutlich spürbaren Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich sein: Die rasant gestiegene Leistungs- und Arbeitsdruck verlangt nämlich dringend Neuverteilung der Arbeitszeit. Damit die verkürzte Arbeitszeit nicht wieder auf den Rücken der Beschäftigten abgeladen wird, muss sowohl Lohn-, als auch Personalausgleich (zumindest von Arbeiterkammer und Gewerkschaft) prüfbar und einklagbar sein.
